AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Hotelaufnahmevertrag
Haus am See Haselünne
Lieber Gast!
Wir geben täglich unser bestes um Ihre „Auszeit mit Freunden“ so angenehm wie möglich zu machen.
Dazu gehört auch, dass Sie genau wissen, welche Leistungen wir erbringen, wofür wir einstehen und welche Pflichten Sie haben. Beachten Sie daher die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns regeln und die Sie mit Ihrer Buchung anerkennen.
I. Geltungsbereich
- Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern, zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
- Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels, wobei § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB abgedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.
- Abweichende Bestimmungen auch soweit sie in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Gastes oder des Bestellers enthalten sind, finden keine Anwendung, es sei denn, sie werden vom Hotel ausdrücklich schriftlich anerkannt.
II. Abschluss des Vertrages
- Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, indem der Gast ein Angebot abgibt (Zimmerbuchung), das durch das Hotel angenommen wird. Die Annahme erfolgt durch eine Bestätigung der Zimmerbuchung durch das Hotel, die schriftlich, telefonisch oder per Email erfolgen kann.
- Gruppen und Reiseveranstalter haben die genaue Teilnehmerliste bis 1 Woche vor Ankunft zur Verfügung zu stellen. Eine Änderung der Zimmerzahl ist bei Gruppen- und Reiseveranstaltern von mindestens 10 Teilnehmern bis 2 Wochen vor Anreise kostenlos möglich.
- Bei Gutscheinbestellung besteht erst dann ein Vertrag, soweit eine schriftliche Bestätigung durch das Hotel erfolgt. Der Versand des Gutscheines erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Für den Versand fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Reservierungen für die Leistung des Gutscheins erfolgen auf Anfrage. Sie sind nur dann verbindlich, wenn das Hotel sie ausdrücklich bestätigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Absatz II. dieser Bestimmung. Der jeweilige Gutschein verfällt zwei Jahre nach dem Kaufdatum. Die Gültigkeitszeiten für den jeweiligen Gutschein sind auf diesem festgelegt. Die Gutscheine sind nur im Haus am See Haselünne 49740 Haselünne einlösbar.
Eine Barauszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
III. Leistungen und Preise
- Das Hotel ist verpflichtet die vom Gast gebuchten Zimmer bereit zu halten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen, dies unter Beachtung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und insbesondere des Absatz VII dieser Bestimmungen.
- Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast oder Besteller veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
- Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Sofern zwischen Vertragsabschluss und Anreise (Vertragserfüllung) mehr als 4 Monate liegen und sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis erhöht, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, aber höchstens um 10 % anheben.
- Das Hotel kann die Preise zudem ändern, wenn der Gast nachträgliche Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Hotels und der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.
IV. Zahlungen
- Rechnungen des Hotels sind, sofern nichts anderes vereinbart ist, sofort ohne Abzug zahlbar. Der Gast kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung Zahlung leistet; dies gilt gegenüber dem Gast, der Verbraucher ist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung besonders hingewiesen worden ist. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt gegenüber Verbrauchern Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, gegenüber anderen Gästen im Geschäftsverkehr Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
- Für jede Mahnung ab Verzugsantritt kann das Hotel eine Mahngebühr in Höhe von 10,00 € erheben. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden sind, steht dem Gast frei.
- Das Hotel ist berechtigt bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und deren Fälligkeit können im Vertrag schriftlich vereinbart werden. Das Hotel ist berechtigt, während des Aufenthaltes des Gastes im Hotel jederzeit Zwischenrechnung für bis dahin angefallene Leistungen zu stellen und sofortige Zahlung zu verlangen.
- Aufrechnung oder Minderung des Gastes kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels erfolgen.
- Bei Gutscheinbestellung besteht erst dann ein Vertrag, soweit eine schriftliche Bestätigung durch das Hotel erfolgt. Der Versand des Gutscheines erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang. Für den Versand fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Reservierungen für die Leistung des Gutscheins erfolgen auf Anfrage. Sie sind nur dann verbindlich, wenn das Hotel sie ausdrücklich bestätigt. Im Übrigen gelten die Bestimmungen gemäß Absatz II. dieser Bestimmung. Der jeweilige Gutschein verfällt ein Jahr nach dem Kaufdatum. Die Gültigkeitszeiten für den jeweiligen Gutschein sind auf diesem festgelegt. Die Gutscheine sind nur im Haus am See Haselünne 49740 Haselünne einlösbar.
Eine Auszahlung ist grundsätzlich nicht möglich.
V. Rücktritt des Hotels
- Wird eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nicht binnen der hierfür gesetzten Frist durch den Gast geleistet, so ist das Hotel zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Der Rücktritt des Hotels aus wichtigem Grund vom Vertrag besteht fort, auch für Fälle
- höherer Gewalt oder anderer vom Hotel nicht zu vertretender Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, in denen das Hotel zu begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist,
- von Buchungen von Zimmern unter irreführender oder falscher Angabe, wesentlicher Tatsachen z. B. bezüglich der Person des Gastes oder des Zwecks,
- der Gast über sein Vermögen einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt, eine Eidesstattliche Versicherung nach § 807 Zivilprozessordnung abgegeben, eine außergerichtliche der Schuldenregulierung dienendes Verfahren eingeleitet oder seine Zahlungen eingestellt hat,
- ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Gastes eröffnet wird, die Eröffnung desselben Mangels aus Masse oder sonstigen Gründen abgelehnt wird.
- Das Hotel setzt den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich schriftlich in Kenntnis.
- Im Falle des Rücktritts des Hotels aus wichtigem Grunde besteht für den Gast kein Anspruch auf Schadensersatz.
VI. Rücktritt des Gastes
- Der Rücktritt des Gastes gegenüber dem Hotel muss in Schriftform erfolgen und von diesem schriftlich bestätigt werden. Das Hotel räumt dem Gast ein jederzeitiges Rücktrittsrecht ein. Dabei gelten folgende Bestimmungen:
- Im Falle des Rücktritts bzw. „no show“ eines Gastes von der Buchung hat das Hotel Anspruch auf angemessene Entschädigung. Es sind als Stornogebühren
- 7 bis 5 Tage vor vereinbarter Ankunft: 50%
- 4 bis 2 Tage vor vereinbarter Ankunft: 80%
- 2 Tage vor vereinbarter Ankunft: 90%
- des vereinbarten Preises (der vereinbarten Leistungen / Arrangements)
- für die Dauer der Reservierung zu zahlen.
- Wir bemühen uns, nicht in Anspruch genommene Zimmer, Funktionsräume und Arrangements nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Sie haben jedoch für die Dauer, in welcher uns eine anderweitige Vermietung nicht möglich war, ggf. anteilig den Betrag gemäß vorstehender Kostenvereinbarung zu entrichten.
- Der Gast hat die Möglichkeit über das Hotel eine Reiserücktrittskostenversicherung bei der ERV – Europäischen Reiseversicherung AG abzuschließen.
VII. An- und Abreise
- Soweit dies nicht durch das Hotel schriftlich bestätigt wurde, hat der Gast keinen Anspruch auf Bereitstellung bestimmter Zimmer.
- Soweit nichts anderes vereinbart ist, ist der Zimmerbezug nicht vor 14.00 Uhr des Anreisetages möglich und hat der Gast die Rückgabe des Zimmers bis 11.00 Uhr des Abreisetages vorzunehmen.
- Reservierte Zimmer müssen bis spätestens 20.00 Uhr bezogen werden. Ist dies nicht geschehen, kann das Hotel über das Zimmer verfügen, sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde.
- Wenn die Zimmer am Abreisetag nicht bis um 11.00 Uhr durch den Gast geräumt werden, ist das Hotel berechtigt bis 18.00 Uhr des Abreisetages 50 % des Zimmerpreises, nach 18.00 Uhr 80 % des Zimmerpreises in Rechnung zu stellen.
Dem Gast steht es frei dem Hotel nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
VIII. Haftung
- Das Hotel haftet für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Gastes.
- Bei sonstigen Schäden tritt eine Haftung nur im Falle der Verursachung durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Hotels ein.
- Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, bemüht sich das Hotel auf unverzügliche Rüge des Gastes für Abhilfe zu sorgen. Unterlässt der Gast schuldhaft einen Mangel dem Hotel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung des vertraglich vereinbarten Entgeltes nicht ein.
- Für Geld- oder Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
- Zurückgebliebene Sachen des Gastes werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Gastes nachgesandt. Nach drei Monaten werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem örtlichen Fundbüro übergeben. Die Ausführungen hinsichtlich der Haftung gelten entsprechend.
- Das Hotel haftet nicht für Leistungen der von ihm vermittelten Hotels.
- Soweit dem Gast ein Stellplatz auf einem Hotelparkplatz auch gegen Entgelt zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Es besteht keine Überwachungspflicht des Hotels. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, soweit das Hotel seine gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungshilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten haben. In diesem Falle muss der Schaden spätestens beim Verlassen des Hotelgrundstücks gegenüber dem Hotel geltend gemacht werden.
- Aufträge des Gastes zum Wecken werden von dem Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
- Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
IX. Haftung durch den Gast:
- Der Gast haftet für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit anderer Gäste und der Mitarbeiter sowie für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden an Gebäuden und Inventar.
- Der Gast haftet für Verunreinigungen und Verschmutzungen die über den normalen Reinigungsaufwand der Zimmerreinigung hinausgehen. Folgende Pauschalen werden in Rechnung gestellt:
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- Hund im Bett 50 €
- Zimmer stark verunreinigt 100 €
- Zimmer stark verunreinigt und zur Weitergabe nicht geeignet 200 €
-
IX. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Gastes verjähren spätestens nach 2 Jahren von dem Zeitpunkt, in welchem der Gast Kenntnis von dem Schaden erlangt bzw. ohne Rücksicht auf dessen Kenntnis, spätestens 3 Jahre vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Dies gilt nicht für die Haftung von Schäden aus der Verletzung des Lebens / Körpers oder der Gesundheit sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen und grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Hotels beruhen.
X. Schlussbestimmungen
- Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
- Ausschließlicher Gerichtsstand auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz des Hotels.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
- Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollten schriftlich erfolgen, einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Stand: Januar 2022